Nostrifikation

Man unterscheidet zwischen „Anerkennung“ und „Nostrifikation“. Eine Anerkennung erfolgt dann, wenn Sie Ihre Ausbildung in der EU, einem EWR-Vertragsstaat oder der Schweiz absolviert haben. Eine Nostrifikation erfolgt dann, wenn Sie Ihre Ausbildung außerhalb dieser Länder gemacht haben.

EU- und EWR-Staaten sind:

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern, Island, Liechtenstein und Norwegen.

Der Wegweiser bringt Sie zur zuständigen Stelle bzw. hilft Ihnen bei der Unterscheidung zwischen „Anerkennung“ und „Nostrifikation“.

Bei den Kontaktstellen finden Sie Ihre Ansprechpartner:innen.