Anerkennung

Sie wollen herausfinden, welches Verfahren (Anerkennung oder Nostrifikation) für Sie anwendbar ist?
Der Wegweiser unterstützt Sie dabei und bringt Sie zur zuständigen Stelle. 

Innerhalb der EU gibt es für die allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege einheitliche Ausbildungsvorschriften. Dies ermöglicht eine automatische Anerkennung im Aufnahmestaat.
Die Basis dafür ist die europäische Richtlinie über Berufsanerkennungsregeln (2005/36/EG)

Allgemeines Anerkennungsverfahren

Die Voraussetzung für eine Anerkennung von Pflegeberufen im Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz ist entweder

  • eine abgeschlossene Ausbildung aus einem EU-Mitgliedstaat, aus einem EWR-Vertragsstaat, der Schweiz oder
  • eine Ausbildung aus einem Drittland, wenn Sie in einem EU-Mitgliedstaat, in einem EWR-Vertragsstaat oder der Schweiz zur Ausübung des entsprechenden Pflegeberufs berechtigt sind und über einen Nachweis einer mindestens dreijährigen rechtmäßigen und einschlägigen Berufstätigkeit im Hoheitsgebiet dieses Staates verfügen.

Informationen zu weiteren Gesundheitsberufen finden Sie hier: Anerkennung bestimmter nichtärztlicher Gesundheitsberufe 
Informationen zur Anerkennung und darüber, welche Unterlagen benötigt werden, finden Sie in den jeweiligen Berufsbildern hier: Berufe A bis Z
 

Verkürztes Anerkennungsverfahren (One- Stop)

Das verkürzte Anerkennungsverfahren (One- Stop) ist der schnellste Weg für die Erlangung einer Anerkennung insbesondere in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege in Österreich. Bei Vorlage der notwendigen Unterlagen erhalten Sie die Anerkennung binnen einer Stunde. Informieren Sie sich hier, ob Ihre Ausbildung in der Checkliste und unter den angeführten Qualifikationsnachweisen angegeben ist. Ist die anzuerkennende Ausbildung nicht in der Liste enthalten, so kann die Anerkennung der Berufsqualifikation nicht im verkürzten Anerkennungsverfahren (One- Stop) erfolgen.

Für andere im Informationsblatt nicht genannte Qualifikationsnachweise steht das herkömmliche Anerkennungsverfahren zur Verfügung.