Arbeitsvertrag

Mit einem Arbeitsvertrag wird zwischen Dienstgeber:in und Dienstnehmer:in ein Arbeitsverhältnis bzw. Dienstverhältnis abgeschlossen. Die schriftliche Form des Dienstvertrags stellt die sicherste Variante dar. Wenn kein schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegt, müssen Dienstnehmer:innen so schnell als möglich nach Beginn des Dienstverhältnisses einen Dienstzettel erhalten. In diesem Dienstzettel sind die wesentlichen Rechte und Pflichten aus dem Dienstvertrag vermerkt. Dieser Dienstzettel dient auch für die Arbeitnehmerin bzw. den Arbeitnehmer als Beweisurkunde.