Rot-Weiß-Rot Karte

Qualifizierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten (Personen, die weder EU-Bürger:innen noch sonstige EWR-Bürger:innen noch Schweizer:innen sind) können eine Rot-Weiß-Rot Karte beantragen. Mit dieser Karte dürfen sie in Österreich leben und arbeiten. 

Diese Karte wird für 24 Monate ausgestellt. Die Beurteilung der arbeitsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulassung zum Arbeitsmarkt wird durch die zuständige regionale Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice (AMS) durchgeführt.

Ist eine Information zum Punkteschema erforderlich? Um eine Rot-Weiß-Rot Karte für Fachkräfte in Mangelberufen (unter anderem die Pflegeberufe) zu erlangen, muss eine Fachkraft mindestens 55 Punkte (von maximal 90 Punkten) für Qualifikation, Berufserfahrung, Sprachkenntnisse und Alter erreichen, welche durch entsprechende Nachweise zu belegen sind.

Weitere Infos: https://www.oesterreich.gv.at/themen/menschen_aus_anderen_staaten/aufenthalt/3/2/2/Seite.120231.html