berufsbildende höhere Schulen

Unter berufsbildende höhere Schulen sind jene Vollzeitschulen eingestuft, die ab der 9. Schulstufe besucht werden können und fünf Jahre Ausbildungsdauer vorweisen. Dazu zählen auch die höheren Lehranstalten für Pflege und Sozialbetreuung (HLPS). Diese Schulen schließen mit einer Reife- und Diplomprüfung (Matura) und einer beruflichen Ausbildung ab und berechtigen zum Zugang an eine Universität, Fachhochschule oder eine andere tertiäre Bildungseinrichtung. Die Ausbildung zum gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege ist an einer Fachhochschule zu absolvieren.