Der "gehobene Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege" entspricht der früher als "Diplomierte:r Gesundheits- und Krankenpfleger:in" (DGKP) bezeichneten Berufsgruppe. Der gehobene Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege ist verantwortlich für die Pflege von Menschen aller Altersgruppen und Bevölkerungsgruppen. Sie sind in verschiedenen Bereichen der Sozial-, Pflege- und Gesundheitsdienste tätig. Dazu gehören mobile, ambulante, teilstationäre und stationäre Versorgungsformen wie z. B. die Hauskrankenpflege, das Krankenhaus, Pflegeheime oder Primärversorgungseinheiten. Dabei orientieren sie sich an ethischen, rechtlichen, interkulturellen und psychosozialen Prinzipien. Durch eine wissenschaftlich fundierte Berufsausbildung tragen sie zur Förderung und Erhaltung der Gesundheit, zur Unterstützung des Heilungsprozesses und zur Bewältigung des täglichen Lebens bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen bei. Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege entwickeln und implementieren pflegerische Strategien zur Stärkung der Gesundheitskompetenz, insbesondere bei chronischen Erkrankungen. Im Bereich medizinischer Diagnostik und Therapie führen sie Maßnahmen nach ärztlicher Anordnung eigenverantwortlich durch und tragen durch interprofessionelle Zusammenarbeit zur Behandlung bei.
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