In Österreich müssen sich Angehörige von Gesundheits- und Krankenpflegeberufen im Gesundheitsberuferegister (GBR) eintragen lassen. Zu diesen Gesundheits- und Krankenpflegeberufen zählen der gehobene Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege, die Pflegefachassistenz und die Pflegeassistenz. Nur nach einer erfolgreichen Registrierung darf man in diesem Beruf arbeiten. Diese Eintragung muss sowohl von Pflegekräften, die ihre Ausbildung in Österreich absolviert haben, als auch von international angeworbenen Gesundheits- und Krankenpflegepersonen nach erfolgter Nostrifikation erfolgen. Während des Nostrifikationsverfahrens können betroffene Personen in Gesundheits- und Krankenpflegeberufen arbeiten:
- als Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger:in ist eine vorübergehende Tätigkeit als Pflegefachassistent:in möglich.
- Bei einem Nostrifikationsbescheid als Pflegefachassistent:in ist eine vorübergehende Tätigkeit als Pflegeassistent:in möglich.
- Bei einem Nostrifikationsbescheid als Pflegeassistent:in ist eine vorübergehende Tätigkeit unter Anleitung und Aufsicht als Pflegeassistent:in möglich.
Diese Personen müssen im Gesundheitsberuferegister eingetragen werden. Die Registrierung wird von der Regierungsbehörde "Gesundheit Österreich GmbH" sowie von der Arbeiterkammer vorgenommen.