Strafregisterbescheinigung

Die Strafregisterbescheinigung ist ein Auszug aus dem Strafregister, der die eingetragenen Verurteilungen einer Person enthält bzw. die Information, dass eine Person noch keine Verurteilungen hatte. Viele Arbeitgeber setzen eine Vorlage eines Strafregisterauszugs voraus. Dieser darf in vielen Fällen nicht älter als drei Monate sein. Es gibt auch eine spezielle „Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“. Eine Strafregisterbescheinigung kann bei der zuständigen Landespolizeidirektion, beim Polizeikommissariat oder beim Bürgermeister ausgestellt werden. Die Strafregisterbescheinigung wird oftmals auch als polizeiliches Führungszeugnis bezeichnet.