Aufenthalt in Österreich

Abhängig von der Staatsangehörigkeit der einreisenden Person gelten unterschiedliche Gesetze für EU-Bürger:innen (inkl. EWR-Bürger:innen und Schweizerinnen/Schweizern), Drittstaatsangehörige oder ukrainische Staatsbürger:innen. (Stand 12. 2. 2024). 

Nachstehende Links informieren Sie im Detail - je nach Staatsangehörigkeit der einreisenden Person: