Pflegefachassistenz

Die Pflegefachassistentinnen/Pflegefachassistenten (PFA) übernehmen Tätigkeiten in verschiedenen Pflege- und Behandlungssituationen bei Menschen aller Altersstufen in verschiedenen Bereichen der Sozial-, Pflege- und Gesundheitsdienste. Dazu gehören mobile, ambulante, teilstationäre und stationäre Versorgungsformen wie z. B. die Hauskrankenpflege, das Krankenhaus oder Pflegeheime. 
Im Bereich medizinischer Diagnostik und Therapie führen PFA Maßnahmen durch, die ihnen von Ärztinnen bzw. Ärzten oder diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegerinnen/diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegern (DGKP) übertragen wurden. Dazu gehören z. B. standardisierte diagnostische Programme (z. B. EKG, EEG, BIA, Lungenfunktionstest), Magensonden legen, subkutane und periphervenöse Verweilkanülen legen oder subkutane Injektionen und Infusionen verabreichen. Darüber hinaus übernehmen sie nach Anordnung eigenverantwortlich pflegerische Aufgaben und leiten Auszubildende der Pflegeassistenzberufe an. 

Berufsbezeichnung:

Pflegefachassistent:in (PFA)

Ausbildung:

Dauer der Ausbildung (Schule für Gesundheits- und Krankenpflege): 2 Jahre (3200 Stunden). Darüber hinaus gibt es noch andere Ausbildungswege (berufsbildende höhere Schulen sowie Lehrausbildung). Um nach der Ausbildung im Beruf arbeiten zu dürfen, müssen sich PFA im Gesundheitsberuferegister (GBR) registrieren lassen.

Das erforderliche Sprachniveau für die Eintragung in das Gesundheitsberuferegister ist B1.

Zugangsvoraussetzungen zur Ausbildung:

  • gesundheitliche Eignung 
  • Vertrauenswürdigkeit 
  • Kenntnisse der deutschen Sprache 
  • erfolgreiche Absolvierung der 10. Schulstufe oder Berechtigung zur Ausübung der Pflegeassistenz
  • Aufnahmegespräch und standardisiertes Aufnahmeverfahren 

Die Entscheidung über die Aufnahme erfolgt durch eine Aufnahmekommission.

Rechtliches: