Pflegeassistenz

Die Pflegeassistentinnen/Pflegeassistenten (PA) übernehmen Tätigkeiten in verschiedenen Pflege- und Behandlungssituationen bei Menschen aller Altersstufen. Dies umfasst mobile, ambulante, teilstationäre und stationäre Versorgungsformen wie z. B. die Hauskrankenpflege, das Krankenhaus oder Pflegeheime. Zusätzlich führen PA bestimmte Maßnahmen im Bereich medizinischer Diagnostik und Therapie durch, die ihnen von Ärztinnen bzw. Ärzten oder diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegerinnen / diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegern (DGKP) übertragen wurden.  

Berufsbezeichnung:

Pflegeassistent:in (PA)

Ausbildung:

Dauer der Ausbildung (Schule für Gesundheits- und Krankenpflege oder Lehrgang für Pflegeassistenz): 1 Jahr (1600 Stunden)
Darüber hinaus gibt es noch andere Ausbildungswege (berufsbildende mittlere Schulen, Lehrausbildung sowie im Zuge eines Sozialbetreuungsberufs). Um nach der Ausbildung im Beruf arbeiten zu dürfen, müssen sich PA im Gesundheitsberuferegister (GBR) registrieren lassen.

Das erforderliche Sprachniveau für die Eintragung in das Gesundheitsberuferegister ist B1.

Zugangsvoraussetzungen zur Ausbildung:

  • gesundheitliche Eignung 
  • Vertrauenswürdigkeit
  • Kenntnisse der deutschen Sprache
  • erfolgreiche Absolvierung der 9. Schulstufe oder der Pflichtschulabschlussprüfung 
  • Aufnahmegespräch und standardisiertes Aufnahmeverfahren. 

Die Entscheidung über die Aufnahme fällt der oder die Direktor:in bzw. der oder die Lehrgangsleiter:in.

Rechtliches: