Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege

Der gehobene Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege ist verantwortlich für die Pflege von Menschen aller Altersgruppen und Bevölkerungsgruppen. Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger:innen (DGKP) sind in verschiedenen Bereichen der Sozial-, Pflege- und Gesundheitsdienste tätig. Dazu gehören mobile, ambulante, teilstationäre und stationäre Versorgungsformen wie z. B. die Hauskrankenpflege, das Krankenhaus, Pflegeheime oder Primärversorgungseinheiten. Dabei orientieren sie sich an ethischen, rechtlichen, interkulturellen und psychosozialen Prinzipien. Durch eine wissenschaftlich fundierte Berufsausbildung tragen sie zur Förderung und Erhaltung der Gesundheit, zur Unterstützung des Heilungsprozesses und zur Bewältigung des täglichen Lebens bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen bei. DGKP entwickeln und implementieren pflegerische Strategien zur Stärkung der Gesundheitskompetenz, insbesondere bei chronischen Erkrankungen. Im Bereich medizinischer Diagnostik und Therapie führen sie Maßnahmen nach ärztlicher Anordnung eigenverantwortlich durch und tragen durch interprofessionelle Zusammenarbeit zur Behandlung bei. 

Berufsbezeichnung:

Diplomierte:r Gesundheits- und Krankenpfleger:in (DGKP)

Ausbildung:

Fachhochschul-Bachelorstudiengang; Dauer: mindestens 3 Jahre (mindestens 180 ECTS)
Um nach der Ausbildung im Beruf arbeiten zu dürfen, müssen sich DGKP im Gesundheitsberuferegister registrieren lassen.

Das erforderliche Sprachniveau für die Eintragung in das Gesundheitsberuferegister ist B2.

Zugangsvoraussetzungen zu einem Fachhochschul-Bachelorstudiengang:

  • allgemeine Universitätsreife, österreichische Berufsreifeprüfung, Studienberechtigungsprüfung oder
  • eine einschlägige berufliche Qualifikation mit Zusatzprüfungen
  • berufsspezifische und gesundheitliche Eignung

Rechtliches: