EU Bürger:innen

EU-Bürger:innen genießen innerhalb der Europäischen Union Visumsfreiheit und haben das Recht auf Aufenthalt in Österreich für einen Zeitraum von drei Monaten. Dieses Recht besteht unabhängig von einer wirtschaftlichen Tätigkeit.

EU-Bürger:innen haben gemäß Unionsrecht das Recht, sich für mehr als drei Monate in Österreich aufzuhalten, wenn sie eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

  1. Arbeitnehmer:innen oder Selbstständige in Österreich: EU-Bürger:innen, die in Österreich arbeiten oder selbstständig tätig sind, haben das Recht auf Aufenthalt.
  2. ausreichende Existenzmittel und Krankenversicherung: EU-Bürger:innen, die über ausreichende finanzielle Mittel verfügen und einen umfassenden Krankenversicherungsschutz haben, müssen während ihres Aufenthalts weder Sozialhilfe noch Ausgleichszulage in Anspruch nehmen.
  3. Ausbildungszwecke: Wenn der Hauptzweck des Aufenthalts eine Ausbildung oder Berufsausbildung an einer öffentlichen Schule oder einer rechtlich anerkannten Privatschule oder Bildungseinrichtung ist, können EU-Bürgerinnen ebenfalls länger als drei Monate in Österreich bleiben. In diesem Fall müssen sie und ihre Familienangehörigen über eine ausreichende Krankenversicherung und genügend Existenzmittel verfügen.

Bitte beachten Sie, dass dies eine vereinfachte Zusammenfassung ist und es weitere Details und Voraussetzungen gibt, die berücksichtigt werden sollten.

Rechtliches: