Nostrifikation Allgemein

In Österreich sind Pflegeberufe gesetzlich reglementierte Berufe. Daher müssen im Ausland erworbene Studien- oder Ausbildungsabschlüsse als gleichwertig nostrifiziert werden.

Eine Nostrifikation für Pflegepersonen, die in Österreich arbeiten möchten, ist vorgesehen, wenn die Ausbildung in einem Drittland absolviert wurde (das heißt eine Ausbildung außerhalb eines EU-Mitgliedstaats, eines EWR-Vertragsstaats oder der Schweiz). 
Personen mit einem Drittlanddiplom, die in einem EU-Mitgliedstaat, in einem EWR-Vertragsstaat oder der Schweiz zur Ausübung des entsprechenden Gesundheitsberufs berechtigt sind, aber dort weniger als drei Jahre im Beruf gearbeitet haben, müssen ebenfalls einen Antrag auf Nostrifikation stellen.

Bei der Nostrifikation wird geprüft, ob die von dem oder der Antragsteller:in im Ausland absolvierte Ausbildung unter Berücksichtigung der einschlägigen Berufserfahrung hinsichtlich des Gesamtumfangs, der Ausbildungsinhalte und der erworbenen Kompetenzen der österreichischen Ausbildung gleichwertig ist. Fehlen Inhalte zur Gleichwertigkeit müssen Ergänzungsprüfungen, Ausbildungen und/oder Praktika absolviert werden. Für den Start der Ergänzungsmaßnahmen im Rahmen des Nostrifikationsprozesses ist rechtlich kein Sprachniveau vorgesehen.

Darüber hinaus gibt es in Österreich für diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger:innen, Pflegefachassistent:innen und Pflegeassistent:innen die Möglichkeit, nach einem Bewilligungsverfahren beim Amt der jeweiligen Landesregierung, die entsprechende Tätigkeit zu Fortbildungszwecken befristet auszuüben.

Je nach Pflegeberuf führen die Nostrifikationsverfahren entweder die österreichischen Fachhochschulen oder die örtlich zuständigen Ämter der Landesregierung durch, und zwar folgendermaßen zugeteilt:

Der Wegweiser bringt Sie zur zuständigen Stelle  bzw. hilft Ihnen bei der Unterscheidung zwischen „Anerkennung“ und „Nostrifikation“.