Pflegefachkräfte aus dem EU/EWR-Raum, die in Österreich in den Gesundheits- und Krankenpflegeberufen tätig sein möchten, benötigen einen Anerkennungsbescheid.
Für eine Anerkennung bei Pflegeberufen ist eine Antragstellung mittels persönlich unterschriebenen Antrags erforderlich. Die Antragstellung kann persönlich zu den Servicezeiten, per Post oder elektronisch an das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz erfolgen: Antrag auf Anerkennung
Umfassende Informationen zur Anerkennung finden Sie unter: Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation in einem Gesundheitsberuf
Wenn kein Wohnsitz in Österreich nachgewiesen werden kann, dann muss eine oder ein Zustellungsbevollmächtigte:r genannt werden: Zustellbevollmächtigung
Arbeiten mit einem endgültigen Anerkennungsbescheid mit Ausgleichsmaßnahmen
Wenn die endgültige Anerkennung an die Absolvierung von zusätzlichen Ausgleichsmaßnahmen gebunden ist, legt dieser Bescheid fest, welche Prüfungen, Praktika oder Ausbildungen notwendig sind. Um den Prozess zu unterstützen und eine Integration zu ermöglichen, können betroffene Personen, wie folgt in den Gesundheits- und Krankenpflegeberufen eingesetzt werden:
- Bei einem Anerkennungsbescheid als Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger:in mit Ausgleichsmaßnahmen ist eine vorübergehende Tätigkeit als Pflegefachassistent:in möglich.
- Bei einem Anerkennungsbescheid als Pflegefachassistent:in mit Ausgleichsmaßnahmen ist eine vorübergehende Tätigkeit als Pflegeassistent:in möglich.
- Bei einem Anerkennungsbescheid als Pflegeassistent:in mit Ausgleichsmaßnahmen ist eine vorübergehende Tätigkeit unter Anleitung und Aufsicht als Pflegeassistent:in möglich.
Diese Möglichkeiten sind auf einen Zeitraum von zwei Jahren begrenzt.
Antragstellung für eine Eintragung der absolvierten Ausgleichsmaßnahme im Anerkennungsbescheid
Für die Eintragung der erfolgreich absolvierten Ausgleichsmaßnahmen im Anerkennungsbescheid übermitteln Sie bitte folgende Unterlagen:
- Antrag auf Eintragung der Ausgleichsmaßnahme
- Anerkennungsbescheid im Original
- Bestätigung über die absolvierte Ausgleichsmaßnahme (Anpassungslehrgang oder Eignungsprüfung)
- Angabe einer Wohnanschrift – Meldebestätigung
- Kopie des Reisepasses oder Personalausweises
- bei Namensänderung entsprechender Nachweis (z. B. Heiratsurkunde)
Der Anerkennungsbescheid ist im Original vorzulegen. Weitere Dokumente (außer der Kopie des Reisepasses oder Personalausweises) sind im Original oder in beglaubigter Kopie (durch Gericht, Notar:in oder Gemeindeamt) vorzulegen. Vorgelegte Originaldokumente werden wieder zurückgegeben.
Antragstellung für die Ausstellung einer Zweitschrift
Für die Ausstellung einer Zweitschrift / eines Duplikats des Bescheids übermitteln Sie bitte folgende Unterlagen:
- Antrag auf Ausstellung einer Zweitschrift
- Kopie des Reisepasses oder Personalausweises
- bei Namensänderung entsprechender Nachweis (z. B. Heiratsurkunde)
- Angabe einer Wohnanschrift – Meldebestätigung
- wenn vorhanden, eine Kopie des damaligen Anerkennungsbescheids
Mit Abschluss des Verfahrens werden Verwaltungsgebühren in der Höhe von ca. € 50,– eingehoben werden.