Ukrainische Staatsangehörige

Informationen für ukrainische Staatsangehörige

Vertriebene aus der Ukraine haben ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht in Österreich, welches derzeit zumindest bis 4. März 2025 gilt. Dieses Aufenthaltsrecht besteht ab dem Zeitpunkt ihrer Einreise nach Österreich. Der vorübergehende Schutz stellt auch den Zugang zu Arbeitsmarkt, Bildung und medizinischer Versorgung sicher.

Rechtliches: