Internationale Pflegefachkräfte, die in Österreich in den Gesundheits- und Krankenpflegeberufen tätig sein möchten, benötigen einen Nostrifikationsbescheid.
Je nach Pflegeberuf führen die Nostrifikationsverfahren entweder die österreichischen Fachhochschulen oder die örtlich zuständigen Ämter der Landesregierung durch, und zwar folgendermaßen zugeteilt:
- Ausbildung im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege: österreichische Fachhochschulen
- Ausbildung in Pflegefachassistenz: Amt der jeweiligen Landesregierung
- Ausbildung in Pflegeassistenz: Amt der jeweiligen Landesregierung
Der Wegweiser bringt Sie zur zuständigen Stelle bzw. hilft Ihnen bei der Unterscheidung zwischen „Anerkennung“ und „Nostrifikation“.
Arbeiten während der Nostrifikation
Wenn die endgültige Nostrifikation an die Absolvierung von zusätzlichen Ausgleichsmaßnahmen gebunden ist, legt dieser Bescheid fest, welche Prüfungen, Praktika oder Ausbildungen notwendig sind. Um den Prozess zu unterstützen und eine Integration zu ermöglichen, können betroffene Personen, wie folgt in den Gesundheits- und Krankenpflegeberufen eingesetzt werden:
- Bei einem Nostrifikationsbescheid als Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger:in mit Ausgleichsmaßnahmen ist eine vorübergehende Tätigkeit als Pflegefachassistent:in möglich.
- Bei einem Nostrifikationsbescheid als Pflegefachassistent:in mit Ausgleichsmaßnahmen ist eine vorübergehende Tätigkeit als Pflegeassistent:in möglich.
- Bei einem Nostrifikationsbescheid als Pflegeassistent:in mit Ausgleichsmaßnahmen ist eine vorübergehende Tätigkeit unter Anleitung und Aufsicht als Pflegeassistent:in möglich.
Diese Möglichkeiten sind auf einen Zeitraum von zwei Jahren begrenzt. Eine Eintragung ins Gesundheitsberuferegister ist Voraussetzung, um den Beruf in Österreich ausüben zu dürfen.