Kontaktstellen

Je nach Pflegeberuf führen die Nostrifikationsverfahren entweder die österreichischen Fachhochschulen oder die örtlich zuständigen Ämter der Landesregierung durch, und zwar folgendermaßen zugeteilt:

Der Wegweiser bringt Sie zur zuständigen Stelle bzw. hilft Ihnen bei der Unterscheidung zwischen „Anerkennung“ und „Nostrifikation“.