Je nach Pflegeberuf führen die Nostrifikationsverfahren entweder die österreichischen Fachhochschulen oder die örtlich zuständigen Ämter der Landesregierung durch, und zwar folgendermaßen zugeteilt:
- Ausbildung im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege: österreichische Fachhochschulen
- Ausbildung in Pflegefachassistenz: Amt der jeweiligen Landesregierung
- Ausbildung in Pflegeassistenz: Amt der jeweiligen Landesregierung
Der Wegweiser bringt Sie zur zuständigen Stelle bzw. hilft Ihnen bei der Unterscheidung zwischen „Anerkennung“ und „Nostrifikation“.