Studienberechtigungsprüfung

Eine Studienberechtigungsprüfung kann abgelegt werden, um ohne Matura / Reifeprüfung in Österreich ein Studium beginnen zu können. Eine Studienberechtigungsprüfung besteht aus fünf Einzelprüfungen. Diese Einzelprüfungen werden für eine bestimmte Studienrichtungsgruppe absolviert. Werden diese Prüfungen erfolgreich absolviert, darf man ein Studium aus dieser Gruppe beantragen. Für eine Studienberechtigungsprüfung gelten diverse Voraussetzungen:

  • Mindestalter von 20 Jahren
  • Staatsbürgerschaft eines EU- oder EWR-Staates oder der Nachweis der Angehörigkeit einer Personengruppe gemäß der Personengruppenverordnung, die eine Gleichstellung mit EU- oder EWR-Staatsbürger:innen vorsieht. Ziel der Personengruppenverordnung ist es, den Zugang dieser Personen zum Hochschulstudium zu erleichtern. Detailierte Informationen finden Sie unter RIS - Personengruppenverordnung 2018 - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 28.05.2025 
  • Nachweis einer über die allgemeine Schulpflicht hinausgehenden erfolgreichen beruflichen oder außerberuflichen Vorbildung für das angestrebte Studium