Nostrifikation Antragstellung

Internationale Pflegefachkräfte, die in Österreich in den Gesundheits- und Krankenpflegeberufen tätig sein möchten, benötigen einen Nostrifikationsbescheid.

Je nach Pflegeberuf führen die Nostrifikationsverfahren entweder die österreichischen Fachhochschulen oder die örtlich zuständigen Ämter der Landesregierung durch, und zwar folgendermaßen zugeteilt:

Der Wegweiser bringt Sie zur zuständigen Stelle bzw. hilft Ihnen bei der Unterscheidung zwischen „Anerkennung“ und „Nostrifikation“. 

Arbeiten während der Nostrifikation

Wenn die endgültige Nostrifikation zusätzliche Ausgleichsmaßnahmen erfordert, wird im Bescheid festgelegt, welche Prüfungen, Praktika oder Ausbildungen notwendig sind. Betroffene Personen können während dieses Prozesses in Gesundheits- und Krankenpflegeberufen arbeiten:

  • Bei einem Nostrifikationsbescheid als Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger:in ist eine vorübergehende Tätigkeit als Pflegefachassistent:in möglich.
  • Bei einem Nostrifikationsbescheid als Pflegefachassistent:in ist eine vorübergehende Tätigkeit als Pflegeassistent:in möglich.
  • Bei einem Nostrifikationsbescheid als Pflegeassistent:in ist eine vorübergehende Tätigkeit unter Anleitung und Aufsicht als Pflegeassistent:in möglich.

Diese Möglichkeiten sind auf einen Zeitraum von zwei Jahren begrenzt. Eine Eintragung ins Gesundheitsberuferegister ist Voraussetzung, um den Beruf in Österreich ausüben zu dürfen.