Kollektivvertrag

In Österreich werden sogenannte Kollektivverträge abgeschlossen. Hierbei handelt es sich um Vereinbarungen, die zwischen den Vertreter:innen der Arbeitgeber:innen und der Arbeitnehmer:innen abgeschlossen werden. Diese Verträge regeln die Rechte und Pflichten, wie zum Beispiel das Gehalt, die Arbeitszeiten, den Dienstort, die Beendigung des Dienstverhältnisses und weitere wichtige Dinge. Die Dienstnehmer:innen können sich auf den Kollektivvertrag sowie dessen Rechte und Pflichten berufen, Unternehmen müssen sich an die Bestimmungen im Kollektivvertrag halten.
Im öffentlichen Dienst gibt es keine klassischen Kollektivverträge. Stattdessen gelten für Beamte und Vertragsbedienstete spezielle gesetzliche Regeln, wie zum Beispiel das Beamten-Dienstrechtsgesetz oder das Vertragsbedienstetengesetz. Der öffentliche Dienst in Österreich sind alle Menschen, die für den Staat arbeiten – also zum Beispiel für das Land, eine Stadt oder eine Gemeinde. Das können Lehrer:innen, Polizist:innen, Mitarbeiter:innen in Ämtern, Richter:innen oder Pfleger:innen in staatlichen Krankenhäusern sein.