Krankenstand

Ist man in Österreich durch einen Unfall oder durch Krankheit nicht fähig zu arbeiten, ohne dass dies durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstanden ist, wird der Lohn / das Gehalt für maximal sechs Wochen weiterbezahlt. Dies kann aber auch auf bis zu zwölf Wochen ausgedehnt werden, je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses. Anschließend gibt es noch den Anspruch des halben Gehalts für weitere 4 Wochen, was wiederum auf bis zu zwölf Wochen ausgedehnt werden kann, je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses. Danach kann Krankengeld aus der Sozialversicherung bezogen werden bzw. schon während der Zeit, in der das halbe Gehalt oder der halbe Lohn ausbezahlt wird. Voraussetzung dafür ist, dass die Krankheit bzw. der Unfall sofort der Arbeitgeberin bzw. dem Arbeitgeber gemeldet wird und eine ärztliche Bestätigung über die Arbeitsunfähigkeit gebracht wird.

https://www.usp.gv.at/themen/mitarbeiter-und-gesundheit/gesundheit/krankenstand.html